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   BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77   

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BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77 (https://dejure.org/1979,13359)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1979 - 7 AZR 944/77 (https://dejure.org/1979,13359)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1979 - 7 AZR 944/77 (https://dejure.org/1979,13359)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72

    Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Deshalb ist im vorliegenden, besonders gelagerten Fall den Erfordernissen des § 319 ZPO Rechnung getragen, auch wenn man, so wie das BAG - im Gegensatz zur erkennenden Kammer und beachtlicher Stimmen in der Literatur -, den § 319 ZPO eng auslegen sollte (vgl. einerseits BAG, 4.6.1969, AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; BAG, 23.5.1973, AP Nr. 17 zu § 319 ZPO, andererseits Pohle, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 319 ZPO, Bl. 237/238 unter 1; derselbe, Anmerkung zu BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 319 ZPO; Stein- Jonas-Schumann-Leipold, Kommentar zur ZPO, 19. Auflage, § 319 Anmerkung I 2, VII 2, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Baumgärtel, SAE 1960, S. 171; für weite Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 319 ZPO bzw. des entsprechenden § 138 SGG auch BSG, 23.10.1962, AP Nr. 1 zu § 138 SGG, unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des BSG; zumindest für Bindung des BAG an den Berichtigungsbeschluß Grunsky, Anmerkung zu BAG AP Nr. 15 zu § 319, unter 2; der selbe, Kommentar zum ArbGG, § 72 Rdnr. 23; Volkmar, ARS Bd. 45, S. 259 ff., S. 260, 261).

    Es kann daher im Streitfall offenbleiben, ob an der seitherigen Rechtsprechung (BAG AP Nr. 17 zu § 319 ZPO) festzuhalten ist, wonach selbst eine beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung nicht im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nachgeholt werden kann.

  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    An die vom Arbeitsgericht vorgenommene und vom Landesarbeitsgericht nicht geänderte Streitwertfestsetzung ist der Senat gebunden (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung BAG 9, 222 /2247 = AP Nr. 11 zu § 319 ZPO; BAG 13, 62 /S5 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision /zu I a der Gründe7; BAG AP Nr. 26 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Von diesem Grundsatz läßt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann eine Ausnahme zu, wenn der festgesetzte Streitwert offenkundig, d.h. auf den ersten Blick erkennbar unrichtig und unter keinen vernünftigen rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und sich die Unrichtigkeit aus dem Urteil unmittelbar selbst ergibt (vgl. BAG 13, 62 /55 ff.7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision /zu I b der Gründe/5 BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

  • BAG, 14.07.1954 - 2 AZR 141/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    An die vom Arbeitsgericht vorgenommene und vom Landesarbeitsgericht nicht geänderte Streitwertfestsetzung ist der Senat gebunden (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung BAG 9, 222 /2247 = AP Nr. 11 zu § 319 ZPO; BAG 13, 62 /S5 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision /zu I a der Gründe7; BAG AP Nr. 26 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Von diesem Grundsatz läßt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann eine Ausnahme zu, wenn der festgesetzte Streitwert offenkundig, d.h. auf den ersten Blick erkennbar unrichtig und unter keinen vernünftigen rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und sich die Unrichtigkeit aus dem Urteil unmittelbar selbst ergibt (vgl. BAG 13, 62 /55 ff.7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision /zu I b der Gründe/5 BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Ein "Berichtigungsbeschluß", der in diesen Fällen die nachträgliche Zulassung der Revision ausspricht, ist unwirksam und für das Rechtsmittelgericht nicht bindend, wenn eine offenbare Unrichtigkeit nicht aus dem Urteil selbst oder den Vorgängen bei seiner Verkündung erkennbar wird und deshalb in Wahrheit eine Berichtigung im Sinne von § 319 ZPO nicht vor liegt (BAG 2, 358 = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr. 4 und Nr. 17 zu § 319 ZPO).
  • BAG, 20.05.1977 - 3 AZR 842/76

    Streitwertrevision

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Insoweit enthält das ArbGG 1953 eine abschließende Regelung (BAG 1, 67 = AP Nr. 15 zu § 72 ArbGG 1953; BAG AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu 3 der Gründe]).
  • BAG, 24.07.1954 - 2 AZR 1/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulassung der Revison

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Insoweit enthält das ArbGG 1953 eine abschließende Regelung (BAG 1, 67 = AP Nr. 15 zu § 72 ArbGG 1953; BAG AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu 3 der Gründe]).
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Soweit die Revision rügt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 (AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG /iuch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt/) ab, fehlt es bereits an der Divergenzfähigkeit der angezogenen Entscheidung.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Die Statthaftigkeit der Revision kann weiterhin nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, daß das Landesarbeitsgericht bei der angefochtenen Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere von dem Beschluß des Bundesverfassunsgerichts vom 22. Mai 1973 - 2 BvL 13/73 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG) abgewichen sei.
  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68

    Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung -

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Ein "Berichtigungsbeschluß", der in diesen Fällen die nachträgliche Zulassung der Revision ausspricht, ist unwirksam und für das Rechtsmittelgericht nicht bindend, wenn eine offenbare Unrichtigkeit nicht aus dem Urteil selbst oder den Vorgängen bei seiner Verkündung erkennbar wird und deshalb in Wahrheit eine Berichtigung im Sinne von § 319 ZPO nicht vor liegt (BAG 2, 358 = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; BAG AP Nr. 4 und Nr. 17 zu § 319 ZPO).
  • BAG, 03.12.1958 - 2 AZR 456/58

    Ziffernmäßige Verurteilung - Streitwert der Erstinstanz - Neufestsetzung des

    Auszug aus BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
    Bei einem sog. gemischten Prozeß, in dem, wie hier, sowohl über Nichtzahlungs- sowie über Zahlungsansprüche gestritten wird, ist eine Streitwertrevision nur möglich, wenn unter Zugrundelegung des Gesamtstreitwertes als Ausgangspunkt die mit dem vollen Wert zu berücksichtigenden nicht auf Zahlung gerichteten streitigen Ansprüche und die streitigen Zahlungsansprüche in Höhe ihres Beschwerdewertes in der Summe die Revisionsgrenze von 6.000,-- DM überschreiten (vgl. BAG 2, 114 /Il57 = AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953; BAG, Beschluß des Großen Senats vom 22. Mai 1958 - GS 1/58 - = AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953; BAG AP Nr. 22 zu § 69 ArbGG 1953).
  • BAG, 19.05.1960 - 4 AZR 103/58

    Berichtigung einer Streitwertfestsetzung - Unrichtigkeiten - Erlaß des Urteils -

  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

  • BAG, 23.08.1955 - 2 AZR 166/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revisionszulassung im Berufungsurteil

  • BAG, 09.04.1965 - 3 AZR 182/64

    Streitwert: Kündigung - Anwendungsbereich des § 12 Abs. 7 ArbGG -

  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 503/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revision und Streitwert

  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

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